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Hilfen für Menschen mit Behinderung

1. BESONDERE LEISTUNGEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Menschen mit Behinderung erhalten in Deutschland zusätzlich zu den allgemeinen Sozialleistungen besondere Leistungen. Durch diese individuellen Leistungen soll Menschen mit Behinderung die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet werden. Sie sollen ihr Leben nach ihren Neigungen und Fähigkeiten gestalten. Ihre Interessen und Wünsche sind bei der Gestaltung der Hilfen wichtig. In Deutschland ist das Angebot an Hilfen für Menschen mit Behinderung sehr umfangreich und geht auf die unterschiedlichsten
Lebensbereiche ein.

Die Leistungen werden unterteilt in:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen,
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Zusätzlich erhalten schwerbehinderte Menschen, also Personen mit einem eingetragenen Grad der Behinderung, besondere Hilfen.

 

ALLGEMEIN GILT:

Normale Alterserscheinungen können als Behinderungen nicht anerkannt werden. Gleiches gilt für Erkrankungen, deren Auswirkungen nicht über 6 Monate andauern.

Weiterführende Informationen zu den verschiedenen Leistungen für Menschen mit Behinderung gibt das Web-Portal „einfach teilhaben“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der vom BMAS herausgegebene „Ratgeber für Menschen mit Behinderungen“.

GUT ZU WISSEN:

Wenn Sie neu nach Deutschland zugewandert sind und selbst oder ein Familienangehöriger eine Behinderung haben, sollten Sie sich persönlich beraten lassen. Kostenlose Beratungsangebote speziell für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige zu allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe finden Sie auf dem Portal Fachstelle Teilhabeberatung (EUTB).

Hier können Sie auch die einzelnen Anlaufstellen für die Angebote in Sachsen-Anhalt im Suchformular ermitteln.

2. BEHINDERTEN GLEICHSTELLUNGSGESETZ SACHSEN - ANHALT

Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2001 als erstes ostdeutsches Bundesland ein Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet. Anliegen des Gesetzes war, das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung durch Landesrecht zu untermauern und zu konkretisieren. Erstmalig in Deutschland wurde die Inklusion verankert, wie auch die Verpflichtung zur Vorhaltung angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen. Das können z.B. behindertengerechte Bauweisen oder akustische Signale an Ampeln sein.

Während früher lediglich die Diskriminierung umfassend verboten war, gilt dies nun bereits für die Benachteiligung. Um die Interessen und Belange von Menschen mit Behinderungen umfassend zu berücksichtigen, wurde die Vorlage des Gleichstellungsgesetzes von der Zielgruppe selbst erstellt. Zukünftig werden Menschen mit Behinderungen darin gestärkt, gleichberechtigte Bildung zu erhalten, Arbeitsplätze in Anspruch nehmen zu können, barrierefrei am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und gleichberechtigt in Familien zu leben.

In Sachsen-Anhalt umfasst die Unterstützung für Menschen mit Behinderung gemäß Informationsportal des Sozialministeriums folgende Leistungen:

  • Nachteilsausgleiche (ab Behinderungsgrad 25)
  • Pauschbetrag (z.B. für außerordentliche Krankheitskosten)
  • Persönliches Budget (für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben)
  • Landesblindengeld (Blinden- und Gehörlosengeld)

Nach den Vorschriften des Schwerbehindertenrechts werden die gesundheitlichen Behinderungen und deren Auswirkungen auf Antrag festgestellt. In Abhängigkeit der getroffenen Feststellungen über Behinderungen und des gegebenenfalls ausgestellten Ausweises kann sich die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen ergeben. Fragen und Antworten zum Feststellungsverfahren erhalten Sie auf dem Informationsportal des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt.

 

GUT ZU WISSEN:

Wenn Sie neu nach Deutschland zugewandert sind und selbst oder ein Familienangehöriger eine Behinderung haben, sollten Sie sich persönlich beraten lassen. Kostenlose Beratungsangebote speziell für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige zu allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe finden Sie auf dem Portal Fachstelle Teilhabeberatung (EUTB).

Hier können Sie auch die einzelnen Anlaufstellen für die Angebote in Sachsen-Anhalt im Suchformular ermitteln.

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