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Berufsausbildung – Schule – Studium

1. FORMEN DER AUSBILDUNG

In Sachsen-Anhalt wird wie im gesamten Bundesgebiet unterschieden zwischen

  • dualer Berufsausbildung (in Betrieben und der Berufsschule)
  • schulischer Berufsausbildung (an Fachschulen, Berufsfachschulen oder Berufskollegen),
  • Abiturientenausbildung bzw. Sonderausbildungen der Wirtschaft,
  • Studium und dualem Studium,
  • beruflicher Weiterbildung.

Die Berufsausbildung darf nicht verwechselt werden mit der beruflichen Weiterbildung, die berufsbegleitend an (Berufs-)Akademien angeboten wird. Ziel ist hier die Anpassung des Wissens und der Fertigkeiten an geänderte Anforderungen im Berufsfeld.

2. DUALE BERUFSAUSBILDUNG

Circa 70 % aller in Deutschland absolvierten Berufsausbildungen werden in Form einer dualen Berufsausbildung (betriebliche Ausbildung) absolviert. „Dual“ beschreibt eine zweigeteilte Form der Ausbildung an zwei verschiedenen Ausbildungsorten: In der Berufsschule erlernt der Auszubildende (Lehrling) das theoretische Fachwissen, im Betrieb praktische Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Kombination aus Ausbildung im Betrieb und Berufsschulbildung garantiert eine Verbindung von Theorie und Praxis. Gerade wegen der Verbindung von Theorie und Praxis gilt diese Ausbildungsform als Besonderheit des deutschen Bildungssystems und findet auch international Anerkennung.

Die meisten staatlich anerkannten Ausbildungsberufe – aktuell etwa 350 – sind nach dem dualen System aufgebaut. Vor allem Berufe im Handwerk, Handel, Industrie, Dienstleistung oder der Landwirtschaft werden im dualen System ausgebildet. Der Berufsschulunterricht fin-
det normalerweise an 1 bis 2 Tagen pro Woche neben der Arbeit im Betrieb statt. Bei einigen Ausbildungen wird der Schulunterricht in Blockform abgehalten: Hier ist der/die Auszubildende abwechselnd für einige Wochen am Stück in der Schule und dann wieder im Ausbildungsbetrieb. Während der betrieblichen Ausbildung erhält man vom Ausbildungsbetrieb eine Vergütung.

Einen Einblick in die berufliche Bildung geben die Kurzvideos des Bundesinstituts für berufliche Bildung (BiBB) auf Deutsch und Englisch.

3. SCHULISCHE BERUFSAUSBILDUNG

Neben der dualen Berufsausbildung gibt es in Deutschland auch die schulische Berufsausbildung. Rund 400 Ausbildungsberufe stehen in Deutschland zur Auswahl. Zum Beispiel im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen (Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Pharmazeutischtechnischer Assistent/in, Altenpfleger/in, Sozialassistent/in, Erzieher/in etc.), im Bereich Fremdsprachen sowie in den Bereichen Technik und IT (Informationstechnischer Assistent) oder Gestaltung (Gestaltungstechnischer Assistent). Die schulische Ausbildung wird an staatlichen oder privaten Berufsfachschulen oder Berufsakademien in Vollzeit absolviert und dauert 1 bis 3 Jahre. Die privaten Berufsfachschulen können ggf. Schulgeld erheben.

In der Regel erhält man während der schulischen Ausbildung keine Vergütung. Allerdings haben Berufsschüler unter Umständen einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – besser bekannt als Schüler - BAföG.

In vielen Berufen sind Fremdsprachenkenntnisse erforderlich. Erkundigen Sie sich, in welchen Berufsfeldern Sie mit Ihrer Herkunftssprache bereits eine besondere berufliche Eignung mitbringen auf dem Bewerbermarkt.

4. ABITURIENTENAUSBILDUNG

Die Abiturientenausbildung ist ein noch junges Ausbildungsprogramm in Deutschland. Die Wirtschaft (vor allem Industrie- und Handelsunternehmen, Versicherungen) bietet Ausbildungsgänge an, die speziell auf Abiturienten zugeschnitten sind, und die als "Sonderausbildungen der Wirtschaft" oder "Abiturientenausbildung" bezeichnet werden.

Diese Ausbildungsangebote zeichnen sich durch Praxisnähe, engen Bezug zu den Bedürfnissen der Wirtschaft und hohen theoretischen Anspruch aus. In der Berufsschule werden dazu in speziellen Fachklassen Kenntnisse in Buchführung, Rechnungswesen, Marketing, EDV oder Fremdsprachen vermittelt.

Besonders für die folgenden Ausbildungsberufsgruppen existiert eine spezielle Abiturientenausbildung:

  •   Industrietechnologe/ -technologin – Fachrichtung Datentechnik
  •   Assistent/in für Informatik • Informatiker/in
  •   Wirtschaftsinformatiker/in
  •   Fluglotsen/in Während der Ausbildungszeit erhält man eine Vergütung des Ausbildungsbetriebes.

In Sachsen-Anhalt haben Abiturienten mit dem Ziel einer Ausbildung die Möglichkeit, über das Ausbildungsportal Sachsen-Anhalt gezielt
entsprechend ihrer Qualifikationen und Interessen eine freie Stelle ihrer Wahl zu finden.

5. BERUFLICHEWEITERBILDUNG

Man unterscheidet bei der beruflichen Weiterbildung:

  • Fortbildung (Anpassung der Kenntnisse im erlernten Beruf),
  • Umschulung (berufliche Neuorientierung),
  • berufliche Aufstiegsfortbildung oder Zusatzqualifikation, Die berufliche Weiterbildung ist grundsätzlich auch berufsbegleitend, also neben dem Job möglich Eine Fortbildung zielt auf Erhalt jener Qualifikationen, die bereits in einem Ausbildungsberuf erworben wurden.

Sie sollen vertieft, der technischen Entwicklung angepasst oder so ausgebaut werden, dass ein beruflicher Aufstieg möglich wird.

Die durch die Fortbildung erworbenen Qualifikationen werden meist durch Prüfungen nachgewiesen, die die zuständigen Stellen (meist Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern) durchführen.

Als berufliche Aufstiegsfortbildung bezeichnet man zum Beispiel die von Facharbeitern/innen besuchten Kurse, die zur Meisterprüfung führen, Kurse zur Vorbereitung auf Prüfungen zur Fachwirt-Qualifikation oder die Lehrgänge, die auf eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) zum Ausbilder vorbereiten. Unter Umschulung versteht man die Aus- bzw. Weiterbildung für eine andere als die vorher ausgeübte oder erlernte Tätigkeit. Kenntnisse und Erfahrungen aus der vorigen Tätigkeit erlauben oft eine Verkürzung der Ausbildung zum neuen Berufsbild gegenüber einem Anfänger. Zwar kann unter besonderen Voraussetzungen auch jemand ohne vorherige Berufsausbildung an einer Umschulungsmaßnahme teilnehmen , es handelt sich dann dabei jedoch um eine Ausbildung.

Die Umschulung ist eine Möglichkeit, sich für eine neue Arbeitstätigkeit zu qualifizieren, wenn der alte Beruf, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr ausgeübt werden kann. Oder aber durch den ständigen Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt gibt es einen veränderter Fachkräfte-Bedarf und somit andere Anforderungen an die Ausbildung der Arbeitnehmer (zum Beispiel im Zuge der Digitalisierung).

Mit Hilfe einer Umschulungsmaßnahme kann eine berufliche Neuorientierung erfolgen und ein neuer Beruf erlernt werden. Eine Umschulung endet mit der Prüfung vor der zuständigen Kammer (Industrieund Handelskammer, Handwerkskammer usw.). Sie führt zum Beispiel zu einem anerkannten IHK-Berufsabschluss oder zu einem Gesellenbrief. Die Dauer der Umschulung richtet sich nach der eigentlichen Ausbildungsdauer des jeweiligen Berufs. Meistens haben die kaufmännischen Ausbildungen eine Ausbildungszeit von 3 Jahren (ab 21 Monate Umschulungszeit) und die technischen Berufe 3,5 Jahre (bis 28 Monate Umschulungszeit).

Deutschland werden Umschulungen häufig von der öffentlichen Hand, meistens den regionalen Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit, manchmal auch der Bundeswehr, oder als Reha-Leistung (gesetzliche Unfallversicherung, Deutsche Rentenversicherung, Versicherungen usw.) finanziert.

6. SCHULISCHE BILDUNG IM DEUTSCHEN SCHULSYSTEM

DER AUFBAU DES DEUTSCHEN SCHULSYSTEMS

Das deutsche Schulsystem ist in allen Bundesländern ähnlich aufgebaut.

GRUNDSCHULE (PRIMARSTUFE)

Ab dem 6. Lebensjahr gilt in der Regel die Schulpflicht und die Kinder treten in die Grundschule ein. Die Grundschule reicht von Jahrgangsstufe 1 bis 4 (in Berlin und Brandenburg 1 bis 6) und ist die einzige Bildungseinrichtung, die von fast allen Schülerinnen und Schülern gemeinsam besucht wird. Hier gilt das Wohnortprinzip: Das heißt, die Kinder besuchen in der Regel eine Grundschule in der Nähe ihres Wohnortes. In einigen Bundesländern können die Eltern die Grundschule für ihre Kinder auch selbst auswählen.

ÜBERGANG VON DER GRUNDSCHULE (PRIMARSTUFE) IN DIE SEKUNDARSTUFE I

In der letzten Klasse der Grundschule entscheidet sich, welche weiterführende Schule (Sekundarstufe I) die Kinder nach der Grundschule besuchen werden. Auf Basis der Schulnoten (und ggf. weiterer Kriterien wie Lern- und Arbeitsverhalten) wird durch die Lehrer/in eine
Schullaufbahnempfehlung für die Sekundarstufe ausgesprochen. Diese Schullaufbahnempfehlung wird in einem gemeinsamen Beratungsgespräch mit den Eltern besprochen. Auf dieser Grundlage entscheidet sich der weitere Bildungsgang des Kindes. In den meisten Bundesländern ist die Empfehlung nicht bindend, das heißt die Eltern können entscheiden, welche weiterführende Schule ihr Kind nach der Grundschule besucht. Doch müssen die Schülerinnen und Schüler bei Auswahl einer nicht empfohlenen Schulform je nach Bundesland zumeist eine Aufnahmeprüfung absolvieren und/oder eine Probezeit an der gewählten Schule bestehen.

WEITERFÜHRENDE SCHULEN (SEKUNDARSTUFE I SO WIE SEKUNDARSTUFE II)

Nach der Grundschule unterteilt sich das Schulsystem in verschiedene Schularten mit unterschiedlichen Lehrplänen und Abschlüssen. Die Angebote der einzelnen Schulen in den Sekundarstufen I und II unterscheiden sich stark voneinander. Folgende Schularten in der Sekundarstufe I gibt es:

  • Hauptschulen (bis zur 9. oder 10. Klasse)
  • Realschulen (bis zur 10. Klasse)
  •   Schulen mit mehreren Bildungsgängen (hier können Haupt- oder Realschulabschlüsse erworben werden)
  • Gymnasien (bis zur 9. Klasse)
  •   Gesamtschulen (hier können alle Abschlüsse erworben werden)

 

Die Sekundarstufe II umfasst folgende Schulen:

  • die gymnasiale Oberstufe (Gymnasium oder Gesamtschule ab der 10. Klasse bis zur 12. oder 13. Klasse)
  • die berufsbildenden Schulen
  • die Weiterbildungsschulen für Erwachsene (Abendschulen und Kollegs)

An allen Schulformen kann ein allgemeinbildender Schulabschluss erworben werden. Dieser berechtigt – je nach Abschluss – zum Besuch unterschiedlicher weiterführender Bildungseinrichtungen (zum Beispiel Universität, Fachhochschule, Berufsausbildung).

An Schulen, deren Ziel es ist, einen bestimmten Schulabschluss zu vermitteln, ist der gesamte Unterricht auf diesen einen bestimmten Abschluss bezogen.

Dies sind zum Beispiel:

  • die Hauptschule (Abschluss: Hauptschulabschluss),
  • die Realschule (Abschluss: Realschulabschluss / Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss),
  • das Gymnasium (Abschluss: Abitur).

Es gibt aber auch Schulen, an denen man verschiedene Schulabschlüsse erwerben kann (Gesamtschulen). Es entscheidet sich erst im Verlauf der Schulkarriere, welchen Abschluss das Kind erlangen wird.

An Integrierten Gesamtschulen besuchen die Schülerinnen und Schüler hingegen keinen bestimmten Bildungsgang. Sie können stattdessen in den einzelnen Fächern zwischen unterschiedlich anspruchsvollen Kursen wählen – so genannte Förder-, Grund- und Erweiterungskurse.

Im Laufe der Schulzeit ist prinzipiell der Wechsel von einer Schulart zu einer anderen möglich, wenn die erforderlichen Leistungen erbracht werden.

In Deutschland ist ein Schulabschluss keine Voraussetzung, um eine Berufsausbildung aufzunehmen, allerdings gibt es kaum Ausbildungsbetriebe, die einen Jugendlichen ohne Schulabschluss zur Berufsausbildung aufnehmen. Es gibt auch im Erwachsenenalter Möglichkeiten, einen Schulabschluss nachzuholen


DIE ALLGEMEINBILDENDEN SCHULEN IN SACHSEN-ANHALT

In Sachsen-Anhalt steht ein breit gefächertes Angebot an Allgemeinbildenden Schulen für den schulischen Bildungsweg zur Verfügung.

Hier gelten bezüglich Zugangsvoraussetzungen und Schulabschluss spezifische Regelungen.

 

SCHULPFLICHT
Alle in Deutschland lebenden Kinder müssen zur Schule gehen, das heißt, es besteht eine Schulpflicht. Die allgemeine Schulpflicht beginnt in der Regel nach dem vollendeten 6. Lebensjahr. Wird ein Kind erst nach dem Beginn des neuen Schuljahres (zum Beispiel im Oktober) 6 Jahre alt, wird es meist im Folgejahr eingeschult. Dies hängt davon ab, wann das jeweilige Bundesland, in dem Ihr Kind in die Schule gehen wird, den „Stichtag“ festgelegt hat (dieser kann zwischen dem 30. Juni und dem 30. September liegen). Wenn Ihr Kind vor dem Stichtag seinen 6. Geburtstag hat, wird es in dem Jahr schon schulpflichtig. In allen Bundesländern beginnt das neue Schuljahr im August oder September. Die Schulpflicht gilt ebenso für behinderte Kinder und Jugendliche.

Die konkreten Regelungen zur Schulpflicht unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Kinder und Jugendliche müssen je nach Bundesland mindestens 9 oder 10 Jahre zur Schule gehen (Grundschule und Sekundarstufe I). Danach folgt in einigen Bundesländern verpflichtend der Besuch einer weiterführenden Schule der Sekundarstufe II (Gymnasium oder Berufsschule).

Der Schulbesuch an staatlichen Schulen ist kostenlos. Zusätzlich gibt es in Deutschland auch Privatschulen, für die in der Regel ein Schulgeld entrichtet werden muss.

In Deutschland sind die Bundesländer für die Bildung zuständig, deshalb gibt es in jedem Bundesland Besonderheiten, vor allem die Bezeichnungen der weiterführenden Schularten können sich unterscheiden.

Wann ein Kind frühestens die Schule besuchen kann oder muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Informieren Sie sich bei der Schulbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt sowie bei der Migrationsberatung über die Regelungen in Ihrem Bundesland.

BESCHULUNG UND SPRACHFÖRDERUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND

Durch die zunehmende Migration und Internationalisierung ergeben sich für Schulen neue Anforderungen, um den Voraussetzungen vieler Kinder und Jugendlicher mit Migrationsgeschichte gerecht zu werden und ein gutes Lernen zu ermöglichen.

In Sachsen-Anhalt organisiert das Landesschulamt landesweit gemeinsam mit seinen Lehrkräften und Schulen das Ankommen und den Unterricht für diese Kinder und Jugendlichen. Der Prozess der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund wird beratend begleitet.

Mit einer Reihe von mehrsprachigen Informationen ermöglicht das Landesschulamt Sachsen-Anhaltumfassende Informationen für Eltern und Familien von Zugewanderten.

Folgende Dokumente stehen als übersetzte Anschreiben und Vordrucke u.a. in vielen europäischen Amtssprachen zur Verfügung:

  •   die Lehrplanergänzung "Deutsch als Fremdsprache" als Grundlage für die pädagogische Arbeit in den Schulen.
  •   die Sprachmittlung/Dolmetschen als Unterstützung für Gespräche mit Eltern, die nur sehr wenig oder gar kein Deutsch beherrschen
  •   der Leitfaden "Hinweise zur Durchführung der Sprachfeststellungsprüfung" als wichtige Unterstützung bei der Spracheinstufung

Das Landesschulamt stellt außerdem häufige und wichtige Formulare, Anschreiben, Merkblätter und Informationen als Elternschreiben in Übersetzungen bereit.

Mehr zur Förderung erfahren Sie hier.

GUT ZU WISSEN: Wer sich als Schüler mit Einwanderungsgeschichte für soziales Engagement interessiert, kann das Programm der Start-Stiftung nutzen. Engagierte und aufgeschlossene Jugendliche werden drei Jahre lang durch die Förderung von Start auf ihrem Bildungs- und Lebensweg begleitet.

7. STUDIUM AN HOCHSCHULEN UND UNIVERSITÄTEN

Sachsen-Anhalt verfügt als gut aufgestellter Wissenschaftsstandort über eine attraktive Hochschulstandort. Die Hochschulen des Landes decken das breite Spektrum unterschiedlicher Hochschularten ab. Hochschulen einschließlich Universitäten sind an folgenden Standorten vertreten:

Voraussetzung für ein Studium ist je nach Hochschultyp die Hochschulreife oder Fachhochschulreife, die sogenannte Hochschulzugangsberechtigung. Im Allgemeinen ist das die Allgemeine Hochschulreife – das Abitur oder die Fachhochschulreife.

Doch es gibt auch andere Wege, die zu einem Studium berechtigen. Bei ausländischen Abschlüssen entscheiden die Zulassungsstellen der Hochschulen, ob die Voraussetzungen für ein Studium vorliegen. Inwiefern Studienleistungen, die bereits in einem anderen Land absolviert wurden, auf ein Studium in Deutschland angerechnet werden können, entscheiden die Hochschulen selbst. Für eine hochschulübergreifende und kostenpflichtige Vorprüfung können Sie sich auch an die Servicestelle „uni-assist“ wenden.

 

STUDIEREN OHNE ABITUR

  • Fachgebundene Hochschulreife, gilt nur für die im Schulabschlusszeugnis aufgeführten Studienrichtungen
  • Berufliche Qualifikationen, die zu einem Studium an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt berechtigen. Zum Beispiel Meisterabschlüsse und Abschlüsse beruflicher Aufstiegsfortbildungen

Näheres zu den Studienberechtigungen regelt die Hochschulqualifikationsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HSQ-VO) in Verbindung mit § 27 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

 

BERUFSTÄTIGE OHNE HOCHSCHULZUGANGSBERECHTIGUNG

Unter bestimmten Umständen können Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium an den Hochschulen in Sachsen- Anhalt aufnehmen. Die Studierfähigkeit muss hier in einer so genannten Feststellungsprüfung nachgewiesen werden.

 

KÜNSTLERISCHE BEFÄHIGUNG

In künstlerischen oder gestalterischen Studiengängen ist eine besondere künstlerische Befähigung nachzuweisen. Das kann z. B. durch Mappen mit Zeichnungen, Aquarellen, Fotografien o. a., durch Probearbeiten oder durch spezielle Eignungsprüfungen erfolgen.

 

FINANZIERUNG UND STUDIENGEBÜHREN

Für die Finanzierung der Ausbildung oder des Studiums gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben dem BAföG werden verschiedene Stipendien und das Bildungskredit-Programm der Bundesregierung angeboten.

Zu den Möglichkeiten der Studienfinanzierung vom Bafög bis zum Deutschlandstipendium informieren die Internetseiten des Wissenschaftsministeriums Sachsen-Anhalt.

Folgende Stipendiendatenbanken helfen bei der Suche nach einer geeigneten Finanzierung des Studiums:

https://www.mystipendium.de

https://www.stipendiumplus.de/startseite.html

https://www.e-fellows.net/Studium/Stipendien/Stipendien-Datenbank/Stipendium-suchen-finden

Auch für "Inländerstipendien" können sich Studierende aus der Europäischen Union bewerben.

Funded by:  Logos Funder