Vorsorge, Versicherungen und Steuern

Das System der sozialen Sicherheit in Deutschland umfasst eine Absicherung gegen die größten Risiken. Wenn Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeiten, sind Sie in der Regel Mitglied in folgenden gesetzlichen Versicherungen:
• Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Arztbesuche sowie für viele Medikamente und Therapiemaßnahmen.
• Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet eine Grundsicherung für den Fall, dass Sie aufgrund von Krankheit dauerhaft auf Pflege angewiesen sind.
• Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten medizinischer Behandlung und Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten. Sie zahlt Lohnersatz während Arbeitsunfähigkeit sowie Renten bei dauerhaften Gesundheitsschäden einschließlich Hinterbliebenenversorgung.
• Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt Leistungen zur Rehabilitation sowie die Zahlung von Renten im Falle des Alters, bei Minderung der Erwerbsfähigkeit oder im Todesfall.
• Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung zahlt unter bestimmten Bedingungen ein Einkommen während der Arbeitssuche und unterstützt die Arbeitssuche durch Beratungs- und Vermittlungsangebote.
Die Mitgliedschaft in den Sozialversicherungen kostet einen festen Prozentsatz von Ihrem Einkommen. Einen Teil der Kosten tragen Sie, den anderen Teil trägt Ihr Arbeitgeber. Die Kosten werden direkt von Ihrem Arbeitslohn abgezogen.
Wenn Sie in Deutschland angestellt arbeiten, besteht in der Regel eine Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung.
Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen für bestimmte Arbeitsformen. So etwa für bestimmte entsandte Personen, Grenzgänger/innen und Personen, die in mehreren EU-Ländern arbeiten.
Ihr Arbeitgeber muss Sie sozialversicherungsrechtlich anmelden. Das heißt, dass der Arbeitgeber der zuständigen Krankenkasse folgende Angaben mitteilen muss:
- Ihren Namen,
- Ihre Anschrift,
- Ihre Versicherungsnummer,
- Ihre Staatsangehörigkeit,
- Ihr Gehalt und Angaben zur Tätigkeit
Mit dieser Meldung wird sichergestellt, dass der Arbeitgeber die Abgaben zur Sozialversicherung abführt. Damit der Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommen kann, müssen Sie dem Arbeitgeber alle nötigen Angaben und Informationen geben. Sie unterliegen daher einer Mitwirkungspflicht.
Der Arbeitgeber muss Ihnen eine Kopie der gemeldeten Daten aushändigen. Bei Verstoß gegen die Meldepflichten können sowohl der Arbeitgeber als auch Sie sanktioniert werden.
In einigen Branchen muss der Arbeitgeber schon vor Aufnahme der Beschäftigung eine Meldung machen:
- im Baugewerbe,
- in einer Gaststätte oder einem Hotel,
- bei einer Spedition,
- im Transport- und damit verbunden Logistikgewerbe,
- im Gebäudereinigungsgewerbe und
- in der Fleischwirtschaft.
Das bedeutet, dass auch Sie die erforderlichen Angaben im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht noch vor der Aufnahme der Beschäftigung machen und für den Fall der Prüfung immer Ihren Ausweis dabei haben müssen.
GUT ZU WISSEN:
Mit der Anmeldung zur Sozialversicherung erhalten Sie eine Sozialversicherungsnummer, die Sie ein Leben lang behalten. Mit Hilfe der Sozialversicherungsnummer werden die Daten, die für die Rentenfeststellung benötigt werden, zusammengeführt und bereitgehalten. Bewahren Sie diese Nummer daher gut auf.
Als Arbeitnehmer/in sind Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Rentenversicherung umfasst verschiedene Leistungen:
- Die Rente dient der finanziellen Absicherung im Alter, wenn Sie kein Einkommen mehr aus Arbeit beziehen. Für eine Altersrente muss ein bestimmtes Lebensalter erreicht werden und ein bestimmter Umfang an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt worden sein.
- Die Rentenversicherung unterstützt Sie auch, wenn Sie im Laufe des Arbeitslebens erwerbsgemindert werden, das heißt, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können. Dann erhalten Sie Rehabilitationsleistungen, um ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wenn Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes auf absehbare Zeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.
- Außerdem bietet die Rentenversicherung einen umfassenden Hinterbliebenenschutz. Sie zahlt Renten an Witwen, Witwer und
Waisen der verstorbenen Versicherten.
Für den Bezug der Regelaltersrente ist bis zum Geburtsjahr 1946 das 65. Lebensjahr maßgebend. Für die nachfolgenden Geburtsjahrgänge wird die Regelaltersgrenze stufenweise bis auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Jahr 2029 gilt diese Altersgrenze dann für alle, die ab 1964 geboren sind. Allerdings kennt die gesetzliche Rentenversicherung weitere Altersrenten, die unter besonderen persönlichen Voraussetzungen, beispielsweise bei vorliegender Schwerbehinderung, und / oder langjähriger Beitragsleistung zur gesetzlichen Rentenversicherung, einen früheren Eintritt in den Ruhestand ermöglichen.
Genaue Informationen erhalten Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-mitteldeutschland.de. Dort können Sie auch die wichtigsten Formulare und Informationen aus dem Internet herunterladen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter: www.bmas.bund.de.
Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden durch Bundes- und Regionalträger wahrgenommen.
Für Sachsen-Anhalt ist dies die Deutsche Rentenversicherung und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland.
VERSICHERUNGSZEITEN IN ANDEREN LÄNDERN
Wenn Sie in einem oder mehreren Ländern der EU, Island, Lichtenstein, Norwegen oder der Schweiz gearbeitet haben, gilt: Jedes Land, in dem Sie mehr als ein Jahr Versicherungszeit zurückgelegt haben, zahlt eine gesonderte Rente, sobald Sie das jeweilige Renteneintrittsalter des betreffenden Landes erreicht haben.
Die Höhe der Rente richtet sich nach den dort zurückgelegten Versicherungszeiten. Zur Erfüllung der Voraussetzungen für einen Rentenanspruch werden alle in den jeweiligen Ländern zurückgelegten Versicherungszeiten berücksichtigt. Über die Entscheidung der einzelnen Länder erhalten Sie eine zusammenfassende Mitteilung (Dokument P1). Diese Mitteilung erstellt der Rententräger, bei dem Sie Ihren Rentenantrag gestellt haben.
Beachten Sie, dass die gesetzliche Rente geringer ist als Ihr Einkommen während der Berufstätigkeit. Um Ihren Lebensstandard im Alter halten zu können, sollten Sie die
gesetzliche Rentenversicherung durch eine betriebliche und/oder private Vorsorge ergänzen.
Den Rentenantrag stellen Sie in dem Land, in dem Sie wohnen, außer Sie haben dort nie gearbeitet. In dem Fall stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie zuletzt versichert waren. Stellen Sie in einem Land einen Rentenantrag, gilt er für alle Länder, in denen Sie Versicherungszeiten zurückgelegt haben. Sie erhalten Ihre Rente unabhängig davon, wo Sie sich innerhalb der genannten Länder aufhalten.
Die Altersrente müssen Sie schriftlich oder online beantragen. Senden Sie den vollständig ausgefüllten Rentenantrag direkt an Ihren Rentenversicherungsträger. Sie können Ihren Antrag dort auch aufnehmen lassen und erhalten dann gleichzeitig Rat und Hilfe zum Thema Rente.
Alle wichtigen Informationen zu Ihrem Rentenantrag in Sachsen- Anhalt finden Sie im Bürgerservice- und Unternehmensportal Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen zur Rente speziell für Sie als EU-Angehörige erhalten Sie über die Deutsche Rentenversicherung. Die Broschüre „Leben und arbeiten in Europa“ der Deutschen Rentenversicherung informiert umfassend zu Ihrer Rente und Altersvorsorge.
Neben den gesetzlichen Versicherungen gibt es viele private Versicherungen. Der Versicherungsschutz dieser Versicherungen sollte vor allem die Risiken absichern, die im Schadensfall die eigene Existenz bedrohen können.
Zu den wichtigsten privaten Versicherungen in Deutschland gehören:
- Eine Haftpflicht-Versicherung: Sie haben etwas von einer anderen Person kaputt gemacht? Das kann sehr teuer werden, im Extremfall
sogar die Existenz bedrohen. In diesen Fällen greift eine HaftpflichtVersicherung. Die Haftpflicht-Versicherung gilt gemeinhin als nützlichste und wichtigste unter den freiwilligen Versicherungen. In der Regel sind auch Familienmitglieder mitversichert. Haftpflicht-Versicherungen lassen sich bereits für unter 100 Euro im Jahr abschließen. - Eine Berufsunfähigkeits-Versicherung: Wenn Sie aufgrund einer schweren Krankheit langfristig nicht mehr arbeiten können und daher kein Einkommen mehr haben, droht Ihnen im schlimmsten Falle der finanzielle Ruin. Denn die staatliche Absicherung ist mit der Erwerbsminderungsrente sehr knapp bemessen und greift auch nicht immer. Deswegen sollte jeder Berufstätige darüber nachdenken, ob er sich gegen den Ausfall der eigenen Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichert. Diese gehört neben der privaten Haftpflicht-Versicherung zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen überhaupt.
- Eine Hausrat-Versicherung: Die Hausrat-Versicherung bezahlt, wenn Sachen in der Wohnung kaputt gehen, zum Beispiel nach einem Brand, Einbruch oder Wasserschaden. Die Kosten für die Hausratversicherung richten sich unter anderem nach der Größe Ihrer Wohnung. Lohnen kann sich die Hausratversicherung vor allem, wenn Sie wertvolle Gegenstände in Ihrer Wohnung aufbewahren. • Eine Kfz-Haftpflichtversicherung: Wenn Sie ein Auto oder Motorrad haben, brauchen Sie auch eine KFZ-Versicherung. Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie Ihr Fahrzeug gar nicht erst anmelden. Wenn Sie selbst mit dem Auto einen Unfall verursachen oder jemanden verletzen, kommt die Versicherung für die entstanden Schäden auf.
Sie müssen Ihr Einkommen in Deutschland versteuern, wenn Sie
- in Deutschland einen Wohnsitz haben oder
- sich gewöhnlich, also mehr als sechs Monate (183 Tage) im Kalenderjahr, in Deutschland aufhalten.
Die Steuerpflicht betrifft Ihr gesamtes Einkommen. Das heißt Einkommen aus verschiedenen Einkunftsarten (z.B. Arbeitslohn, Renten und Mieteinnahmen). Das heißt auch Einkommen das Sie innerhalb und außerhalb Deutschlands erzielen (Welteinkommen). Wenn Sie Arbeitnehmer/in sind, wird Ihr Einkommen vor allem Arbeitslohn sein.
Von Ihrem Arbeitslohn wird die Einkommensteuer automatisch abgezogen (sog. Lohnsteuer). Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag und – wenn Sie Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft sind – Kirchensteuer abgezogen. Ihr Arbeitgeber überweist diese Beträge direkt an das zuständige Finanzamt. Außerdem führt der Arbeitgeber auch Ihre Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten-und Unfallversicherung) ab. Wieviel im Monat von Ihrem Arbeitslohn abgezogen wird, können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten.
Wenn Sie private Versicherungen abgeschlossen haben, wie zum Beispiel eine private Krankenversicherung, müssen Sie die Beiträge für diese Versicherungen eigenständig zahlen.
Die Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer. Sie wird von dem Steuerpflichtigen oder seinem Bevollmächtigten (meist einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein) gegenüber dem Finanzamt abgegeben. Nach Ablauf eines Kalenderjahres können Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, damit das Finanzamt prüfen kann, ob Sie zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt haben. Für Arbeitnehmer/innen lohnt es sich häufig eine Steuererklärung abzugeben. Sie können gegebenenfalls Abzüge geltend machen. Mehr dazu in den FAQs.
ACHTUNG: In einigen Fällen sind Sie verpflichtet eine Steuerklärung abzugeben, zum Beispiel wenn Sie neben Ihrem Arbeitslohn weitere Einkünfte über 410 Euro hatten, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld bezogen haben, mehrere Arbeitsverhältnisse bestanden oder bei bestimmten Steuerklassenkombinationen. Die Steuerklärung müssen Sie dann bis zum 31. Juli des folgenden Kalenderjahres abgeben. Für die Steuererklärung des Jahres 2023 endet die Abgabefrist am 2. September 2024.
Es kann sein, dass Sie Steuern nachzahlen müssen.
Wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Steuerklärung abzugeben, haben Sie 4 Jahre Zeit, um dies freiwillig zu machen.
Ihre Steuern können Sie online über das Internetportal Elster erklären. Für die Nutzung von Elster ist eine Registrierung erforderlich. Sie können die Steuerklärung auch als Formular ausfüllen oder über ein Steuerbüro erarbeiten lassen.
Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung benötigen, können Sie sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt wenden. Hierfür fallen Kosten an. Formulare zum Ausfüllen der Steuererklärung erhalten Sie direkt in einem der insgesamt 14 Finanzämter, die den Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Steuererklärung zur Verfügung stehen. Ihr nächstgelegenes Finanzamt in Sachsen-Anhalt finden Sie über das Portal Lohnsteuer kompakt.