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Anerkennung der Berufsqualifikation

1. ANERKENNUNG VON ABSCHLÜSSEN UND BERUFSQUALIFIKATION

Als Fachkraft mit einer beruflichen oder akademischen Qualifikation haben Sie den rechtlichen Anspruch, dass Ihre Qualifikation mit einem deutschen Abschluss verglichen und bewertet wird. Da auf dem deutschen Arbeitsmarkt Abschlüsse und Qualifikationen maßgeblich sind für Ihre Chancen auf Beschäftigung und adäquate Bezahlung, sollte die Anerkennung Ihrer Abschlüsse und Qualifikationen an erster Stelle Ihrer Bemühungen um gut bezahlte Arbeit stehen.

2. ANERKENNUNG IN DEN REGLEMENTIERTEN BERUFEN

Bei den reglementierten Berufen ist (unabhängig vom Ausbildungsland) eine Anerkennung zwingend notwendig. Beispiele für reglementierte Berufe sind: Medizinische Berufe (ausgenommen Helfertätigkeiten), Rechtsanwalt/-anwältin, Lehrer/in, Erzieher/in oder Ingenieur/in. Eine Liste mit allen Berufen, die in Deutschland reglementiert sind, finden Sie hier.

Im Anerkennungsverfahren wird überprüft, ob Ihre beruflichen Qualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf vergleichbar sind.

Damit wird die Gleichwertigkeit überprüft. Dafür zieht die zuständige Stelle Ihre Unterlagen heran (z.B. zu Abschlüssen, Prüfungen, Ausbildungsinhalten etc.). Auch Ihre Berufserfahrungen spielen hier eine Rolle.

Die Anerkennungsverfahren werden von unterschiedlichen Stellen in Deutschland durchgeführt, die für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen zuständig sind. Entscheidend ist, um welchen Beruf es sich handelt. Welche Stelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie im Anerkennungsfinder, der mehrsprachig aufrufbar ist.

BEISPIEL: Wenn Sie wissen möchten, ob und wo Sie Ihre Ausbildung als Erzieher/in anerkennen lassen können, geben Sie im Anerkennungsfinder Ihren Beruf ein. Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen darüber, ob Ihr Beruf reglementiert oder nicht reglementiert ist, welche Anforderungen an den Beruf in Deutschland gestellt werden und welche Ausbildung Sie absolviert haben müssen. Der Anerkennungsfinder lotst Sie auch zu der Stelle, wo Sie die Feststellung der Gleichwertigkeit für Ihren Beruf beantragen können.

3. BERUFSANERKENNUNG OHNE ANERKANNTE QUALIFIKATION

Viele Berufe in Deutschland können ohne anerkannte Qualifikationen ausgeübt werden, die sogenannten nicht reglementierten Berufe. Zu den nicht reglementierten Berufen zählen in Deutschland alle Berufe, die im dualen System (Berufsschule und Ausbildung im Betrieb) ausgebildet werden. Gegenwärtig sind es rund 330 Berufe.

Für die nicht reglementierten Berufe ist eine formale Anerkennung keine zwingende Voraussetzung für den Einstieg in den Job. Sie können sich direkt als Installateur/in, Automechaniker/in oder auch Industriekaufmann/frau bei einem Arbeitgeber bewerben.

4. ANERKENNUNG VON SCHUL - UND HOCHSCHULABSCHLÜSSEN

Über die Gleichstellung mit einem deutschen Schulabschluss für berufliche Zwecke entscheiden die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer, die Sie über die anabin-Datenbank abrufen können. Für die Anerkennung von Schulabschlüssen zum Zweck der Hochschulzulassung sind in der Regel die Hochschulen zuständig.

Wenn Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erworben haben, können Sie sich Ihr Zeugnis von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten lassen und erhalten eine Einschätzung dazu, mit welchem deutschen Hochschulabschluss Ihr Abschluss vergleichbar ist. Damit gelingt Ihnen nicht nur deutlich schneller der Einstieg in den Job, sondern auch entsprechend Ihren Qualifikationen. Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist in der Regel die Hochschule zuständig, an der Sie sich bewerben möchten.

Eine Ausnahme davon bilden Studiengänge, die mit Staatsexamen abgeschlossen werden und von den jeweiligen Prüfungsämtern in den Bundesländern anerkannt werden. Diese bewerten für Sie, auf welcher Stufe Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen können.

Eine erste Anlaufstelle für Sie sind die Studentensekretariate der Hochschulen sowie der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), das auch zum Master und zur Promotion berät. Detailinformationen zu den jeweiligen Anerkennungsverfahren im akademischen und schulischen Bereich finden Sie hier.

5. UNTERSTÜTZUNG BEI DER BERUFLICHEN ANERKENNUNG

Zu den unterschiedlichen Regelungen und Verfahren der beruflichen Anerkennung in Deutschland informiert das Portal „Anerkennung in Deutschland“ umfassend und profilbezogen. Mit dem „AnerkennungsFinder“ dieses Portals werden Sie Schritt für Schritt durch das Anerkennungsverfahren geleitet. Darüber hinaus finden Sie umfassende Informationen zu den wichtigsten Fragen wie:

  • Wie kann ich meinen Referenzberuf herausfinden?
  • Wo erfahre ich, ob mein Beruf reglementiert ist oder nicht reglementiert ist?
  • Wo kann ich Beratungsstellen finden? • Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?
  • Was mache ich, wenn ich die Anerkennung nicht bekomme?

Bürgerinnen und Bürger aus der EU haben die Möglichkeit, das deutsche Beratungszentrum nach Art. 57b der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie für die Anerkennung
ihrer Berufsqualifikation zu nutzen.

Wenden Sie sich dazu an das deutsche Beratungszentrum.

ANLAUFSTELLEN UND BERATUNG VOR ORT

Beratung vor Ort:
Das IQ Netzwerk Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Beratungen beim Anerkennungsverfahren für den Berufs- oder Studienabschluss.

Auch die Teilanerkennung Ihres Berufes in Deutschland wird unterstützt,
etwa durch eine Qualifizierungsberatung.

Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer (MBE)

Jugendmigrationsdienste (JMD)

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